Der Bundesrat hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter abgesegnet.
Damit kann für die Neuorganisation das Grundgesetz insoweit geändert werden, dass die vom Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin erlaubt bleibt.
Die mehr als 6,5 Millionen Bezieher des ALG II können folglich auch auch in Zukunft gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betreut werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete den Erhalt der Jobcenter sowohl als Sieg für Arbeitslose als auch für den gestaltenden Föderalismus.
Von der Leyen lobte in diesem Zusammenhang den „besonderen Impuls“ des scheidenden Ministerpräsidenten von Hessen, Roland Koch. Es sei gelungen, diesen Impuls in eine positive, kreative Dynamik zu verändern. Das Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten.