Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN fordert in einem Antrag dazu auf, Menschen mit geringen Einkommen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen.
Selbstbestimmte Familienplanung ist dem Antragsinhalt nach ein Menschenrecht, das seit der Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen in Kairo 1994 auch verbrieft ist.
Wenn aber Verhütung nur mit ausreichend gefülltem Geldbeutel möglich sei, könne eine selbstbestimmte Familienplanung nicht ausgeübt werden, so die Begründung.
Noch vor der Sommerpause könnte der Bundestag über den Antrag der GRÜNEN-Fraktion entscheiden. Neben den GRÜNEN erheben auch viele weitere politische Akteure seit geraumer Zeit ähnlich lautende Forderungen. Beispielsweise setzten sich vor drei Jahren Teile der CSU für die kostenfreie Abgabe von Verhütungsmitteln bis zum 27. Lebensjahr ein.
Tatsächlich werden in einzelnen Gemeinden und Bundesländern (Berlin, Bremen und Hamburg) schon jetzt freiwillig Kosten für bestimmte Verhütungsmittel übernommen. Zudem übernehmen bei Personen unter 20 Jahren die Krankenversicherungen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel, wie beispielsweise die Anti-Baby-Pille (§ 24a Abs. 2 Satz 1 SGB V).
Konkret sieht der Antrag der Grünen vor, dass ein kostenloser und unbürokratischer Zugang zu Verhütungsmitteln wie Kondomen und Pille auch den folgenden Personengruppen zugestanden wird:
- Hartz IV-Empfänger (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld (SGB XII)
- Personen, die Kindergeld als Sozialleistung nach § 6a BKGG erhalten
- Personen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten
- Wohngeld-Empfänger
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Der Hartz IV Regelbedarf sieht derzeit für den gesamten Kostenblock der Gesundheitspflege ein monatliches Budget von 15,00 Euro vor. Allein die monatlichen Kosten für ein hormonhaltiges Arzneimittel zur Empfängnisverhütung („Pille“) können diesen Betrag je nach verordnetem Präparat bereits übersteigen. In der Praxis wird jedoch der Großteil des Budgets für sonstige Aufwendungen zur Gesundheitspflege verbraucht sein.