Der größten deutschen Boulevardzeitung zufolge hat die Bundesagentur seit der Einführung von Hartz IV mehr als 2,8 Milliarden Aktenseiten angehäuft.
Aus einer internen BA-Weisung gehe in diesem Zusammenhang hervor, dass die „stete Zunahme“ des Volumens der Leistungsakten als kritisch zu betrachten sei. Infolgedessen müssten unnötige Unterlagen und Doppelungen schnellstmöglichst aus den Akten entfernt werden, um den Aktenberg massiv auszudünnen.
Kontoauszüge, ärztliche beziehungsweise psychologische Gutachten sowie Tilgungspläne für Immobilien sollen allerdings auch weiterhin bis zu einer Frist von 13 Jahren nach Ende der ALG II Zahlungen aufgehoben werden.