Aus einer auf dem Informationsportal „Sozialpolitik-aktuell“ veröffentlichten Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) geht hervor, dass es im vergangenen Jahr 2015 gerade einmal siebzehn Prozent aller ALG II Bezieher schafften, ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu ergattern.
Den Forschern zufolge seien hingegen Bezieher des ALG I eher kurz arbeitslos und vergleichsweise gut zu vermitteln, während Bezieher von Leistungen im Sinne des SGB II häufig mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen würden.
Ferner kommen die Wissenschaftler zum Schluss, dass für Hartz IV Empfänger der neue Job noch lange keine keine tatsächliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nach sich ziehe. Vielmehr sei Langzeitarbeitslosigkeit die Ursache für einen erneuten Arbeitsplatzverlust, weil es nicht selten die zuletzt Eingestellten sind, welche in Zeiten einer Konjunkturkrise als erste wieder ihre Arbeit verlieren. Dies gelte insbesondere für jene Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen.
Leider hätten an die Betriebe gezahlte Eingliederungszuschüsse an der Situation nicht wirklich etwas geändert, da in den vergangenen Jahren niemals mehr als zwanzig Prozent der ALG II Bezieher den Absprung aus dem Hartz IV System schafften.