Um 10:00 Uhr beginnt die mündliche Urteilsverkündung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Normenkontrollverfahren um die Frage, ob die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes verfassungskonform ist. In diesem Beitrag können Sie die wichtigsten Argumente der Urteilsverkündung live mitverfolgen.
Näheres finden Sie in der Zusammenfassung zum Regelsatz-Urteil des BVerfG.
10:17 Uhr: Prof. Ulrich Becker zum Urteil: Das Urteil wird wohl (zumindest) zu einer Erhöhung der Regelsätze für schulpflichtige Kinder führen.
10:10 Uhr: Weiterhin wird eine fehlende Härtefallregelung für die Deckung von besonderem Bedarf angemahnt.
10:09 Uhr: „Völliger Ermittlungsausfall“ bei der Festsetzung des Kinderregelsatzes wird festgestellt. Auch das sogenannte Schulstarterpaket heilt diesen Mangel nicht.
10:09 Uhr: Die Höhe der Regelsätze wird jedoch nicht grundsätzlich als verfassungswidrig angesehen.
10:08 Uhr: Eine Methode für die Bedarfsermittlung wird nicht vorgeschrieben, aber der Senat verpflichtet den Gesetzgeber zur Bemessung des Regelsatzes am tatsächlichen Bedarf und auf Basis einer schlüssigen und nachvollziehbaren Berechnung. Die Berechnung ist regelmäßig zu überprüfen. Der Senat weißt darauf hin, dass „Schätzungen ins Blaue hinein“ nicht ausreichend sind.
10:04 Uhr: Die der Regelleistung zu Grunde liegenden Paragrafen sind mit Art. 20 I GG (Sozialstaatsprinzip) und Art. 1 GG unvereinbar. Neuregelung mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010. Sowohl der Erwachsenenregelsatz des ALG II als auch das Sozialgeld (Kinderregelsatz) genügen nicht dem Grundrecht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus.
9:56 Uhr: Der erste Senat unter Vorsitz von Präsident Hans Jürgen Papier beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten.
9:48 Uhr: Die persönlich anwesende Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erwartet, dass das Urteil des BVerfG dem Gesetzgeber den Auftrag geben wird, „bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern“.
9:42 Uhr: Im Vorfeld gehen viele Experten davon aus, dass das BVerfG die Berechnung der Regelsätze für verfassungswidrig erklären wird. Insbesondere wird dies damit begründet, dass dem prozentual abgestuften Regelsatz für Kinder keine bedarfsgerechte Begründung zugrunde liegt.