Aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (16/10996) geht hervor , dass Fortbildungswillige nicht ausschließlich bei der ersten Fortbildung, wie etwa einem Meister-Lehrgang, gefördert werden sollen.
Ziel des Gesetzesentwurfes ist zum Einen, dass diejenigen, welche bereits eine Zusatz-Ausbildung absolviert und selber finanziert haben, nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat verlieren. Zum Anderen soll sich die Förderung zukünftig stärker am Erfolg der Aufstiegsfortbildung orientieren.
Im Jahr 2007 wurden 34.000 Personen im Rahmen des AFBG gefördert. Die Kosten hierfür lagen bei rund 153,6 Millionen Euro. Infolge der Änderung des Gesetzes seien laut der Bundesregierung mit zusätzlichen Ausgaben von etwa 29,4 Millionen Euro zu rechnen.
Grund für die Mehrkosten ist vor allem, dass gemäß dem Änderungsgesetz zusätzlich zur bisherigen Gewährung des staatlichen Zuschusses von 30,5 Prozent zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs auch 25 Prozent des Restdarlehens erlassen werden. Zur weiteren Beratung wurde neben dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) auch ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (16/11202) an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Nach Willen von Bündnis90/Die Grünen soll ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz mit einem Rechtsanspruch auf Förderung das AFBG komplett ersetzen.
Dieses Erwachsenenbildungsförderungsgesetz sieht nur minimale Anforderungen an den Aufenthaltstitel und keine Altersgrenzen vor.