Aus einer Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ geht hervor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem Papier für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schärfere Sanktionen gegen Bezieher des ALG II einfordert.
Den BA-Plänen zufolge sollten etwa all jene Leistungsempfänger, die regelmäßig Termine mit ihrem Leistungsträger schwänzen, leichter geahndet werden. „Wer dreimal unentschuldigt einen Termin im Jobcenter verpasst, dessen Leistungen werden vorläufig eingestellt“, zitiert die „Welt“ aus dem Papier. Zum jetzigen Zeitpunkt droht den Betroffenen lediglich eine Kürzung der Regelleistung um maximal dreißig Prozent. Eine BA-Sprecherin rechtfertigte das Vorhaben mit der Begründung, dass man schließlich dem Erwerbslosen nur dann ein Stellenangebot unterbreiten könne, wenn der Arbeitsvermittler ihn vor sich sitzen hat.
Ferner sei im BA-Papier davon die Rede, sämtliche Zuschläge für alleinerziehende ALG II Empfänger abzuschaffen. „Der Mehrbedarf wird nur noch gewährt, wenn der Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung beziehungsweise Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt“, so die Forderung.
Der Deutsche Landkreistag spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, auch die Nachhilfe für in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften lebende Kinder aus dem Bildungspaket zu streichen. Auswirkungen eines unzureichenden Lernniveaus müssten nach Überzeugung des kommunalen Spitzenverbands vielmehr in der Verantwortung der Schule bleiben.