Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet am telefonischen Service für ihre Kunden. Sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber gibt es seit kurzem bundeseinheitliche Rufnummern, unter denen bestimmte Serviceleistungen telefonisch angeboten werden.
Arbeitnehmer und Arbeitsuchende erreichen unter 01801 – 555 111 von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Service Center der Agentur für Arbeit. Neben Terminabsprachen und allgemeinen Auskünften rund um die Themen Jobvermittlung und Arbeitslosengeld I kann seit dem 1. Mai auch die Arbeitsuchendmeldung über das Telefon erfolgen. Der Kunde bekommt bei diesem ersten Telefonat einen Termin beim Arbeitsvermittler und holt in dem Gespräch die persönliche Meldung nach. So entfällt für den Kunden ein Weg in die Agentur.
Wichtig ist: Die neue Rufnummer gilt nur für Kunden, die sich arbeitsuchend melden oder Arbeitslosengeld I beziehen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt oder beantragen will, muss sich weiterhin an die örtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. das Jobcenter oder die Kommune wenden.
Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit kostet 3,9 ct. pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, was den Kosten eines Ortsgespräches bei diesem Anbieter entspricht.