Nach und nach wird einem aufgrund der aktuellen Beschränkungen klar, dass viele Hilfsbedürftige, die bereits vorher schon penibel haushalten mussten, vor großen Problemen gestellt werden. Eine finanzielle Herausforderung sondergleichen, die nicht immer adäquate Lösungen vom Staat mit sich führt. So zog ein Mann aus Hessen gar vor Gericht und versuchte somit einen Zuschuss für Lebensmittel zu erstreiten. Anhand dieses Exempels wird auch dem Letzten klar, dass viele sich vor aussichtslosen Situationen sehen. Gerade die Beschaffung von Lebensmitteln nach der Schließung der Tafeln ist für viele, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, zu einer Herkulesaufgabe herangewachsen. Doch obwohl die Situation für den Mann aus Hessen schier ausweglos erscheint, wurde der Zuschuss abgelehnt.
Landessozialgericht lehnt Antrag von Hartz IV Empfänger ab
Nachdem das Urteil der Ablehnung des Zuschusses eines hilfsbedürftigen Mannes aus Hessen abgelehnt worden ist, verbreitete sich die Information bundesweit wie ein Lauffeuer. Hintergrund bei dem Ganzen war ein schwerbehinderter Mann, der zu seinen bisherigen Sozialleistungen in Form von Hartz IV einen direkten Zuschuss von 1000 Euro verlangte. Ebenso zu der direkten Zahlung forderte er eine monatliche Erhöhung seiner Regelleistung um ganze 100 Euro. Nicht viel, wenn man bedenkt, dass Lebensmittel und Drogerie-Artikel aufgrund der Ausnahmesituation stetig im Preis gestiegen sind. Im Fall des Mannes war der Fall der Erhöhung dermaßen akut, da dieser aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr die Möglichkeit besitzt selbst einkaufen gehen zu können. Er ist somit auf kostenintensivere Maßnahmen wie Lebensmittellieferungen angewiesen. Vor allem der aktuell nötige Vorrat an Hygieneartikel ist für den Mann nicht bezahlbar. Ferner geht der schwerbehinderte Mann sogar davon aus, dass aufgrund der Krise ein Zusammenbruch der Lebensmittelversorgung nur eine Frage der Zeit ist und er sich somit aktuell nicht um lebensnotwendige Lebensmittelvorräte kümmern kann.