In einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ machte der vor kurzem zum Bundesverfassungsgerichtspräsidenten ernannte Richter Andreas Voßkuhle deutlich, dass eine Absenkung des Hartz IV Regelsatzes nicht ausgeschlossen sei.
So habe das Verfassungsgericht in seinem am 9. Februar verkündeten Hartz IV Urteil zwar die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und beim Sozialgeld für verfassungswidrig erklärt. Da über deren Höhe aber keine Aussage getätigt wurde, komme eine Senkung der Sätze grundsätzlich in Betracht.
„Das Bundesverfassungsgericht fordert eine nachvollziehbare realitäts- und bedarfsgerechte Berechnung der Regelsätze“, stellte Voßkuhle klar. Bezüglich einer möglichen Absenkung fügte der Verfassungsgerichtspräsident hinzu, dass die Hartz IV Sätze jedoch nicht „evident unzureichend“ sein dürften.