Aus einer Anwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion geht hervor, dass im vergangenen Jahr 2011 jeder zwölfte Leiharbeiter auf aufstockendes ALG II zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen war. So berichtet es die „Berliner Zeitung“ am heutigen Mittwoch.
Insgesamt hätten von den 820.000 Leiharbeitern rund 65.000 zusätzlich zum Einkommen das ALG II bezogen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2010 sei damit eine Zunahme um rund 7.000 Peronen zu konstatieren. Das Bundesarbeitsministerium gab in einer Stellungnahme allerdings zu Bedenken, dass die Zeitarbeit nicht unbedingt als Ursache für die Zahlung von aufstockendem Hartz IV angesehen werden müsse. Vielmehr bestünde die Möglichkeit, dass auf den Staat ohne solche Beschäftigungsformen womöglich noch höhere Belastungen zukommen würden.
Von Seiten der Gewerkschaften wird trotzdem die Forderung laut, dass es Leiharbeitern grundsätzlich möglich sein sollte, ohne staatliche Hilfe alleinig vom Lohn leben zu können. So sollten sie etwa nach einer kurzen Einarbeitungszeit mit der Stammbelegschaft finanziell gleichgestellt werden.