Die Verbraucherzentrale Sachsen ist erfolgreich im Wege der Abmahnung gegen unangemessen hohe Gebühren beim Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) vorgegangen.
Die VR-Bank Mittelsachsen, die bisher Gebühren in Höhe von monatlich 15 Euro für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkontos verlangte, gab nach Angaben des Verbraucherzentrale eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen dürften Banken Kunden, die auf ein P-Konto angewiesen sein, den Zugang hierzu nicht durch die Aufbürdung von überzogenen Kosten faktisch verwehren. Zudem stellte die Verbraucherzentrale weitere Abmahnung in ähnlich gelagerten Fällen in Aussicht.
Neben überzogenen Gebühren für des Pfändungsschutzkonto nutzen Banken oftmals auch weitere Einschränkungen, wie beispielsweise den Ausschluss vom Onlinebanking oder die Verweigerung einer EC-Karte, um Kunden von der Nutzung eines Girokontos als P-Konto abzuhalten.