Das die Nachlässigkeit von Beamten relativ häufig zum Schaden von Bürgern passiert, ist kein Geheimnis, sondern in der Gesellschaft eine viel diskutierte Realität. Relativ selten passiert es jedoch, dass dies auch umgekehrt passiert und ein Mitarbeiter einer Behörde durch Nachlässigkeiten zum Schaden eben dieser enorm beiträgt. Genau so ein Fall ist jüngst beim Studentenwerk Dortmund öffentlich geworden.
In dem Fall geht es darum, dass ein Mitarbeiter vom Studentenwerk es versäumt hatte, säumige Unterhaltszahler durch entsprechende rechtliche Schritte dazu zu bewegen, nicht gezahlte Unterhaltsleistungen zu begleichen. Die Gesetzgebung sieht nämlich vor, dass Studenten, die zwar eigentlich Unterhalt von einem Elternteil bekommen müssten, der jedoch nicht bezahlt, BAfÖG vom Studentenwerk erhalten. Diese Zahlungen holt sich das Studentenwerk dann im Normalfall von den Eltern wieder.
In dem bekannt gewordenen Fall wurde das jedoch vom zuständigen Mitarbeiter versäumt, da dieser eine längere Krankheit kurieren musste und seine Vorgesetzten nicht über die fällige Bearbeitung dieser Fälle unterrichtete. Da einige dieser fälle mittlerweile fast 20 Jahre her sind, sind sämtliche Fristen abgelaufen und es besteht keine Möglichkeit mehr, das Geld doch noch zu bekommen. Aus dem Studentenwerk ist zu hören, dass die schlechte EDV- Ausstattung die Erkennung der fälligen Akten nicht möglich gemacht habe. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht.