Seit Beginn des Jahres sind nun auch für PCs und internetfähige Handys GEZ-Gebühren* in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu entrichten.
Diese Neuregelung wurde durch die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2006 beschlossen.
Für Privathaushalte, die bereits GEZ Gebühren* zahlen löst diese Änderung auf Grund der so genannten „Zweitgerätefreiheit“ keine weiteren Kosten aus, dennoch müssen Personen die bisher keinen Fernseher oder kein Radio besaßen die Gebühren entrichten.
Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, eine Befreiung von der Rundfunktgebühren-Pflicht zu beantragen
* Auf Bitte der GEZ an anderer Stelle weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Bezeichnung „GEZ Gebühren“ lediglich umgangssprachlicher Natur ist. Eine Verwendung erfolgt ausschliesslich zum besseren Verständnis unserer Leser, nicht beabsichtig jedoch ist ein „negatives Image der GEZ hervorzurufen“. Korrekter Weise ist anstelle des Ausdrucks „GEZ Gebühren“ der Terminus „gesetzliche Rundfunkgebühren“, im Falle der Gebühren für PC, Handy o.ä. ist der Terminus „gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ zu verwenden.