Arbeitlosengeld-Empfänger können nun weitere drei Jahre Vermittlungsgutscheine erhalten. Darauf hat sich nun die Große Koalition geeinigt. Mit Hilfe der Gutscheine können Arbeitlose die Hilfe privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Die Verantwortlichen von SPD und Union einigten sich demnach darauf, dass die Maßnahme um weitere drei Jahre verlängert wird. Das teilten die Arbeitsmarktexperten der Parteien, Klaus Brandner von der SPD und Ralf Brauksipe von der CDU, nun mit.
Ohne eine weitere Verlängerung wäre die Maßnahme, mit der die Dienste privater Arbeitsvermittler in Anspruch genommen werden können, schon Ende 2007 ausgelaufen. Die FDP forderte indes zudem auch eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Gutscheine.
Einen Anspruch auf die Gutscheine haben Arbeitslosgeld-Empfänger dann, wenn sie nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht vermittelt werden konnten. Wie Brandner und Brauksiepe erklärten, würde man damit ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument weiter führen und am Leben erhalten.
So hätten die privaten Arbeitsvermittler in den vergangenen Jahren der Bundesagentur für Arbeit sehr bei der Vermittlung geholfen. Positive Ergebnisse attestierte man den privaten Vermittlern auch im Hartz-Evaluationsbericht der Bundesregierung.
So wären allein im Jahr 2006 insgesamt über 63.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst worden. Wie es heißt, bedeute eine rechtzeitige Verlängerung des Vermittlungsgutscheins für die privaten Vermittler nun außerdem auch mehr Planungssicherheit.
Wie der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel in Berlin nun erklärte, würde die angekündigte Verlängerung für die privaten Arbeitsvermittler bessere Planungssicherheit und für die Arbeitslosen bessere und zusätzliche Chancen bedeuten. Allerdings äußerte er auch Kritik. So könnten die Vermittlungsgutscheine teilweise wesentlich effektiver sein. Zum Beispiel würde die begrenzte Dauer der Gültigkeit der Gutscheine einen zu hohen bürokratischen Aufwand verursachen.