CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla plädiert für eine Einstandspflicht von Kindern für deren ALG II beziehenden Eltern und erhält dafür neben recht vereinzelten Zustimmung von Parteifreunden und dem deutschen Städtetag in erster Linie harsche Kritik.
Profalla sprach sich dafür aus, dass Kinder mit ausreichend hohem Einkommen zur Finanzierung des Unterhalts der arbeitslosen Eltern verpflichtet werden sollten.
Die Kritik am Vorschlag Profallas fiel mit Kommentaren von „völlig undenkbar“ (Bundesarbeitsministerium) bis „das Ziel sei sozialstaatliche Sippenhaft“ (Björn Böhning, Jusos) vielfältig, aber dennoch meist richtungsgleich aus.
Mit der Aussage „es sei nicht einzusehen, dass ein 35 jähriger Millionär“ nicht für die anfallenden „Arbeitslosengeld II Kosten seines Vaters einstehen können soll“ formulierte Jürgen Gehb ein einleuchtendes, aber in der Praxis wohl selten anzutreffendes Beispiel, weshalb er hinzufügte, dass „angemessene Freibeträge vorzusehen wären, um unzumutbare Belastungen zu verhindern“.
Ein unserer Meinung nach natürlich sinnvoller Zusatz, auch wenn dieser dem ALG II beziehenden und daher mit dem Begriff der „Zumutbarkeit“ vertrauten Bürger wohl eher die Sorgenfalten um Ihre Kinder als die Erleichterung ins Gesicht schreiben dürfte