Aus einer Studie der Bertelsmann-Stiftung geht hervor, dass mittlerweile mehr als ein Drittel aller Alleinerziehenden, nämlich 37,6 Prozent, zur Sicherung ihrer Existenz auf Leistungen im Sinne des SGB II zurückgreifen müssen.
Ferner lebt der Studie zufolge jedes zweite in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft aufwachsende Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil.
Grund hierfür seien nach Worten der Autorin der Studie, Antje Funcke, wohl in erster Linie ausbleibende Unterhaltszahlungen. „Hat man die Verantwortung für Erwerbsarbeit, Haushalt und Fürsorge und Erziehung der Kinder ganz allein, ist es sehr schwierig, ein Einkommen zu erwirtschaften, das für die Familie reicht“, erklärte Funcke in diesem Zusammenhang. Wenn in dieser ohnehin schwierigen Situation der Unterhalt ausbleibe, würden viele der Betroffenen schließlich unter die Armutsgrenze fallen.
Daher wird von Autorenseite angeregt, die derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen für den Kindesunterhalt zu reformieren. So würden momentan ganze 50 Prozent aller Alleinerziehenden überhaupt keinen sowie weitere 25 Prozent nur in unregelmäßigen Abständen Unterhaltszahlungen erhalten. Folglich müssten die Voraussetzungen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs deutlich verbessert werden.