Personen, die als sogenannte „V-Leute“ (Verbindungs- oder Vertrauenspersonen) im Dienste von Nachrichtendiensten, Zoll oder Polizei stehen, streichen – sofern Sie Hartz IV oder andere einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, für ihre Tätigkeit gezahlte Prämien ein, ohne diese beim Leistungsträger angeben zu müssen.
Dies geht aus eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (.pdf-Datei) hervor. V-Leute dürfen nach Auskunft der Bundesregierung den Erhalt von Leistungen für ihre Tätigkeit nicht offenlegen. Dies gilt auch gegenüber Behörden, bei denen Leistungen bezogen, bei denen eigentlich eine bedarfsmindernde Anrechnung von Einkünften zu erfolgen hat. Scheinbar ebenfalls nicht gestattet ist die reine Nennung der Höhe der Einkünfte ohne Hinweis auf deren Quelle. Ebenso anrechnungsfrei bleiben offenbar weitere Zuwendungen, wie beispielsweise Spesen.
Die von staatlichen Stellen angeworbenen „Szenemitglieder“, vielfach selbst Straftäter oder Extremisten, werden damit besser gestellt als andere Leistungsempfänger, die Einkommen aus Erwerbstätigkeit neben dem Bezug von Sozialleistungen erzielen.
Die Auszahlung der Prämien erfolgt in der Regel in bar und für die V-Leute steuerfrei.