Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist fraglich, ob der künftige Zusatzbedarf von bis zu 40.000 Vollzeitstellen in Kindertageseinrichtungen mithilfe von derzeit Erwerbslosen gedeckt werden kann.
Hintergrund für eben jenen Bedarf ist der ab August 2013 bestehende Rechtsanspruch aller Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder.
Die IAB-Forscher kommen in ihrer Untersuchung zum Ergebnis, dass „unter Berücksichtigung der formalen Voraussetzungen und der persönlichen Eignungseinschätzungen das im Bereich der ALG II Bezieher vorhandene Potenzial für dieses Berufsfeld deutlich begrenzter ist, als es zunächst erscheinen mag“.
Zwar hätten sich etwa im Jahresdurchschnitt 2011 rund 16.500 Erwerbslose vorstellen können, im Bereich der Kinderbetreuung tätig zu werden. Von dieser Gruppe verfügten gleichzeitig aber gerade einmal 6.000 Personen über die formalen Voraussetzungen für den Beginn einer entsprechenden Ausbildung, nämlich die mittlere Reife oder den Hauptschulabschluss plus abgeschlossener Berufsausbildung.