Aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht hervor, dass die Unterkunftskosten einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft immer öfters höher als die ausbezahlten Regelsätze sind. So berichtet es zumindest Deutschlands größte Boulevardzeitung.
Demnach stiegen Miet- und Heizkosten seit der Einführung von Hartz IV um durchschnittlich 23,8 Prozent auf 343 Euro, während bei den Regelsätzen in demselben Zeitraum gerade einmal ein Plus von sechs Euro zu verzeichnen gewesen war.
Folglich lagen die Unterkunftskosten im Jahre 2011 erstmalig über dem durchschnittlich ausbezahlten Regelsatz. Alerdings hat sich das Verhältnis aufgrund der Erhöhung des Satzes zum 01.01.2013 auf 382 Euro vorerst wieder umgekehrt.