Bezieher des ALG II können nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ (FR) davon ausgehen, dass der Regelsatz im Jahr 2013 erneut angehoben wird. Die FR beruft sich auf eine dementsprechende Passage im von der Bundesregierung initiierten Steuersenkungsgesetz. Zum ersten Januar dieses Jahres erfolgte bereits eine Erhöhung um zehn auf 374 Euro.
Im Zeitungsbericht heißt es weiter, dass in der Gesetzesbegründung von einem Anstieg des Regelsatzes auf mindestens 384 Euro in 2013 ausgegangen wird. Mit jener Prognose werde die für 2013 sowie 2014 angedachte schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags begründet.
Der steuerliche Grundfreibetrag und der ALG II Regelsatz stehen nämlich in einem engen Zusammenhang. So stellt der Regelsatz zusammen mit den Unterkunftskosten das sogenannte Existenzminimum dar. Das Grundgesetz verbietet aber bei Erwerbseinkommen eine Besteuerung eben jenes Existenzminimums. Mithilfe des Grundfreibetrags wird dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung getragen.
Nimmt das Existenzminimum zu, ist folglich eine Anpassung des Grundfreibetrags unabdingbar.