Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen des ALG II gezahlten Leistungen für eine Grundversorgung ausreichend sei, eine Teilnahme am kulturellen Leben jedoch verwehrt bleibe.
Das Sicherungsziel des Arbeitslosengeldes II könne insoweit als erreicht angesehen werden, teilte Bernhard Christoph, Leiter der im Rahmen der repräsentative Studie, für die 9400 Hartz IV Empfänger befragt, mit.
Allerdings stellte das Ergebnis auch dar, dass 6% der Befragten angaben, das zur Verfügung stehende Geld reiche nicht für eine warme Mahlzeit pro Tag. Probleme ihre Nebenkosten pünktlich zu bezahlen hätten 8% der Studienteilnehmer. Probleme sich in der kalten Jahreszeit mit Winterkleidung einzudecken haben nach den Forschungsergebnissen rund 20% der Studienteilnehmer.
Deutlich weitreichender seien die Einschränkungen im Bereich des kulturellen Lebens und der Freizeitbeschäftigung. 61% der Teilnehmer müssten danach auf Kinobesuche, 47% auf ein Auto verzichten. Eine Urlaubsreise von einwöchiger Dauer könnten sich immerhin 19% der Befragten leisten.