Die Bundesregierung hat bereits im Februar 2008 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Unternehmen, die Auszubildende einstellen mit einem sogenannten Ausbildungsbonus belohnt werden, sofern die zukünftigen Auszubildenden bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 4.500 und 6.000 Euro pro geschaffenem Ausbildungsplatz und bestimmt sich nach der Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung. Hiermit will das Bundesarbeitsministerium bis 2010 bis zu 100.000 neue Ausbildungsplätze schaffen und insbesondere schwer vermittelbaren Jugendlichen und sogenannten Altbewerbern zu einer Lehrstelle verhelfen. Der Etat der Bundesagentur für Arbeit sieht für diese Ausgaben 450 Millionen Euro vor.
Die Berechtigung für den Erhalt des Ausbildungsbonus richtet sich nach der Schulbildung des Bewerbers in Verbindung mit der Zeit, die dieser bisher erfolglos einen Ausbildungsplatz sucht. Darüber hinaus soll der Ausbildungsbonus auch bei der Einstellung von Auszubildenden gezahlt werden, wenn diese bereits eine Lehrstelle hatten, die einer Insolvenz oder Schließung des Ausbildungsunternehmens zum Opfer gefallen ist.
Die genauere Ausgestaltung des Ausbildungsbonus wird gesetzlich im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt sein.