Die Einigung der Bundesregierung über das geplante Betreuungsgeld sieht vor, dass für Kinder im zweiten Lebensjahr ab Januar 2013 Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro gezahlt wird. Ab 2014 soll der Betrag dann auf 150 Euro pro Monat ansteigen und auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt werden.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf muss nun noch das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren passieren und dabei insbesondere die Zustimmung des Bundestags erhalten.
Entgegen der Auffassung einiger Unionspolitiker, die forderten, das Betreuungsgeld nicht auf Harzt IV Leistungen anzurechnen, scheint eine solche Anrechnung Bestandteil der Einigung der Bundesregierung zu sein. Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen würden demnach ab 2013 nicht vom Betreuungsgeld profitieren.
Alter des Kindes | Betreuungsgeld ab 2013 | Betreuungsgeld ab 2014 |
1. – 12. Lebensmonat 1. Lebensjahr | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
13. – 24. Lebensmonat 2. Lebensjahr | 100,00 Euro | 0,00 Euro |
25. – 36. Lebensmonat 3. Lebensjahr | 150,00 Euro | 150,00 Euro |
Nähere Einzelheiten lassen sich mit Bestimmtheit erst sagen, wenn ein entsprechender Gesetzesentwurf die notwendigen Lesungen im Bundestag passiert hat.
Die Kosten für das Betreuungsgeld könnten indes niedriger ausfallen als gedacht. Das berichtet zumindest das Onlineportal des „Spiegel“ unter Berufung auf dahingehende Informationen des Bundesfamilienministeriums.
„Das Betreuungsgeld wird günstiger als bislang veranschlagt. 2013 und 2014 bleiben wir jeweils 100 Millionen Euro unter den Eckwerten des Bundeshaushaltes vom März“, wird Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zitiert.
Schröder ist davon überzeugt, dass eben jene Einsparungen „die weiteren Beratungen in den Koalitionsfraktionen ein gutes Stück erleichtern“ werden.“Ich setze darauf, dass die Debatte sich ab jetzt voll auf den Kita-Ausbau konzentriert, denn ohne ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen gibt es keine Wahlfreiheit“, fügte sie hinzu.