Aus den Reihen der Unionsparteien werden Stimmen laut, das geplante Betreuungsgeld bei der Berechnung des ALG II doch nicht als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen. „Mir würde es besser gefallen, wenn also die Hartz IV Empfängerin oder der Hartz IV Empfänger dieses Betreuungsgeld auch bekommen würde“, sagte etwa Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) im Gespräch mit dem Deutschlandradio Kultur.
Ähnlich äußerte sich der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU). Seinen Worten handele es sich für ihn bei der etwaigen Nichtberücksichtigung des Betreuungsgelds im Rahmen der ALG II Berechnung zwar um keine Voraussetzung für die Einführung des Betreuungsgeldes. „Aber ich glaube, dass die Gesamtheit des Vorschlags des Betreuungsgeldes davon abhängig ist, wie man in diesem konkreten Fall auch damit verfährt“, gab er zu Bedenken.
Christoph Steegmans (FDP), Sprecher des Bundesfamilienministeriums, stellte jedoch mittlerweile klar, dass sich die Anrechung auf Hartz IV leistungen schon aus der Logik der Sozialgesetzbücher ergebe würde.