Das SPD-Wahlprogramm wird voraussichtlich zugunsten von ALG II Beziehern nachgebessert. Ein entsprechender Antrag sieht vor, dass Vermögen, welches ausschließlich der privaten Altersvorsorge dient, nicht mehr auf das ALG II angerechnet werden soll.
Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Hartz IV Empfänger und ihre Lebenspartner maximal 250 Euro pro Lebensjahr besitzen. Der Höchstfreibetrag für die private Altersvorsorge liegt im Moment in den meisten Fällen bei 16.250 Euro zuzüglich weiterer Freibeträge für staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen. Diese Begrenzung würde bei tatsächlicher Umsetzung der SPD-Pläne in Zukunft wegfallen.
„Es macht keinen Sinn, die Menschen zunächst dazu zu zwingen, ihr Angespartes aufzuzehren, bevor sie Hartz IV erhalten, und sie dann im Alter von der staatlichen Grundsicherung abhängig zu machen“, erklärte SPD-Vorstandsmitglied Andrea Nahles. Die Gefahr der Altersarmut von Arbeitslosen würde auf diese Weise verringert und zudem spare sich der Staat die Zahlungen für die Grundsicherung im Alter.
Mit der Nachbesserung des Wahlprogramms kommt die unter Leitung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz stehende Antragskommission einem zentralen Anliegen der Parteibasis und dem linken Flügel der SPD nach.