Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte Erwerbsloser erneut gestärkt. Der Entscheidung zufolge haben sie innerhalb einer Weiterbildung Anspruch auf Kilometergeld sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt.
In dem Fall, der am 06.04.2011 unter dem Aktenzeichen B4 AS 117/10 R verhandelt wurde, ging es um einen Mann, der sich in einer Weiterbildung zum Kraftfahrer befand. Im Rahmen eines hierin enthaltenen Praktikums musste er an 16 Tagen in das rund 53 Kilometer von seinem Wohnort gelegene Bremerhaven fahren. Das Jobcenter verweigerte die Zahlung von Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt. Lediglich die einfache Fahrt sollte erstattet werden.
Die höchsten deutschen Sozialrichter kamen zu einem anderen Ergebnis. Bei der Frage, ob beide Wegstrecken erstattet werden oder nicht, handele es sich demnach eben nicht um keine Ermessensentscheidung. Der Anspruch auf Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt gehe eindeutig aus dem Gesetz hervor.