Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) sieht einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen im Falle einer Wochenendbeziehung als nicht mehr gegeben an (Az.: 2 UF 140/09).
Im konkreten Fall stellte ein Unterhaltsverpflichteter die Zahlungen an seine Ex-Frau ein, nachdem diese eine Wochenendbeziehung mit einem neuen Partner begonnen hatte. Die Frau argumentierte allerdings dahin gehend, dass sie weiterhin eine eigene Wohnung habe, weshalb noch keine Lebensgemeinschaft vorliegen würde. Folglich müsste auch Unterhalt geleistet werden.
Das OLG entschied am 05.02.2010 jedoch zugunsten des geschiedenen Ehemannes. So sei auch bei der bloßen Wochenendbeziehung von einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen. Deshalb erlösche vorliegend der Unterhaltsanspruch.