Die schwarz-Gelbe Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Freibeträge für die Ersparnisse der Langzeitarbeitslosen zur Altersvorsorge von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr zu verdreifachen.
Am gestrigen Freitag wurde mit den Stimmen von Union und FDP das Gesetz zur Stabilisierung der Sozialversicherungen beschlossen. Dieses sieht unter Anderem die Erhöhung des Altersvorsorgevermögen von Hartz-IV-Empfängern auf die besagten 750 Euro vor.
Berechnungen zufolge wird allerdings voraussichtlich nur eine sehr geringe Anzahl der bisherigenLeistungsempfänger von der Reform der Regelungen zum Schönvermögen profitieren. Wie viele Anträge aufgrund vorhandenen Vermögens garnicht gestellt wurden ist hingegen nicht bekannt.
Das Gesetzesvorhaben muss zudem noch den Weg durch den Bundesrat gehen, der am 26. März über den Beschluss des Bundestages beraten wird.