Leider ist die einjährige Aufklärung nicht zu allen durchgedrungen, da noch immer Stimmen laut werden, dass viele Leistungsempfänger nicht wissen, was auf ihnen nun im Jahr 2023 zukommt.
Ampelregierung stolz auf das Bürgergeld
Auch wenn sich noch nicht alle an das Bürgergeld gewöhnt haben, scheint der Plan der Ampelregierung aufgegangen zu sein. Die Verabschiedung der finalen Gesetze rund um das Bürgergeld war für sie sehr zufriedenstellend. Vertreter der Parteien konnten in den letzten Monate die zukünftigen Vorgänge erklären und wiesen darauf hin, dass man zum Hartz 4 wesentliche Fortschritte machen werden. Zum einen soll es den Leistungsempfängern mit der Erhöhung leichter fallen über die Runden zu kommen. Zum anderen sollen aber die Förderungsmaßnahmen mehr im Fokus stehen, so dass Arbeitslose schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Somit stünde die Förderung der Menschen mit dem Bürgergeld stärker im Fokus als es noch beim Hartz 4 war. Die finanziellen Vorteile sind im Vergleich zu den Hartz 4 Sätzen bekannt. Für Alleinstehende Leistungsempfänger gibt es nun 502 Euro im Monat. Dies sin 53 Euro mehr als beim Hartz 4. Hier hatte man sich ein wenig an der steigenden Inflationsrate orientiert. Laut den Meinungen des Paritätischen Verbandes ist die Erhöhung jedoch zu niedrig. Generell stand die Anhebung der Bürgergeldsätze oft zur Diskussion. Kritik gab es bei der Festsetzung von beiden Seiten. Kritiker sehen keinen Mehrwert bei der Arbeit, wenn man als Leistungsempfänger an ähnliche Einnahmen kommt. Das Bürgergeld spaltet die Gesellschaft somit bereits im Vorfeld.
Sanktionen beim Bürgergeld
Im Vorfeld wurde seitens der Ampelregierung angekündigt, dass es im ersten halben Jahr eine gewisse „Vertrauenszeit“ geben solle. In dieser Zeit wären potenziell Sanktionen in Form von Leistungskürzungen der Sozialleistungen nur begrenzt möglich gewesen. Generell sollten die meisten Sanktionen sogar komplett wegfallen. Dies stieß der CDU/CSU jedoch bitter auf. Das Bürgergeld solle nämlich im Zeichen des Förderns stehen. Dies war auch so angekündigt. Man kritisierte die Entwicklung, welche das Bürgergeld einschlage könnte. Das Bürgergeld als soziale Hängematte hätte sich schnell in den Köpfen der Leistungsempfänger verankern können. Nach längerer Diskussion hatte man sich darauf geeinigt, dass die „Vertrauenszeit“ bei der Einführung des Bürgergeldes nun wegfällt. Betroffene Personen, die zum Beispiel ihren Pflichten nicht nachkommen, können somit von den Ämtern sanktioniert werden. Kürzungen von 20 bis 30 Prozent könnten die Folgen sein.