Am heutigen Mittwoch gab das OLG Düsseldorf auf einer Pressekonferenz die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle 2010 bekannt.
Eine Überarbeitung der planmäßig erst Ende des Jahres zu überarbeitenden Tabelle, die als Richtschnur bei der Berechnung des Kindesunterhalts dient, war aufgrund des zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes notwendig geworden. Das Gesetz bewirkt unter anderem eine Erhöhung des der Düsseldorfer Tabelle zugrunde liegenden sächlichen Existenzminimums. Dies führte zur Neuberechnung der Düsseldorfer Tabelle, die somit schon nach einem statt zwei Jahren erneuert wurde.
Die vom OLG Düsseldorf bekannt gegebenen Zahlen entsprechen bis auf drei Abweichungen in Höhe von jeweils einem Euro in der 4. Altersstufe (ab 18) der im Vorfeld veröffentlichten Prognose.
Die Fassung der Düsseldorfer Tabelle 2010 bringt teils erhebliche Erhöhungen der Unterhaltssätze in allen Altersstufen mit sich. Aufgrund dessen wurde bereits im Vorfeld aufgrund der Prognosen Kritik laut, dass dies in keiner Weise mit der realen wirtschaftlichen Entwicklung vereinbar sei.
Aufgrund der ebenfalls mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Kindergelderhöhung werden die höheren Sätze der Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsschuldner jedoch in vielen Fällen leicht abgemindert, da häufig das hälftige Kindergeld von der Unterhaltsschuld in Abzug gebracht werden kann.