Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie bei der Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen wird, wurde am Montag vom Oberlandesgericht Düsseldorf in ihrer ab dem 1. Januar 2009 gültigen Fassung herausgegeben.
Der Neufassung der Düsseldorfer Tabelle ist in diesem Jahr insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Unterhaltssätze im Bereich des Kindesunterhalts in Abhängigkeit zur Höhe des Kinderfreibetrages und nicht wie bisher nach der Höhe des Einkommens der Eltern ermittelt werden.
Der Sprecher der Oberlandesgerichts Düsseldorf Ulrich Egger erklärt hierzu, der Gesetzgeber wolle hiermit „den Blickwinkel der Kinder einnehmen. Ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse“.
Im Ergebnis bedeutet die Änderung gestiegene Unterhaltssätze zwischen zwei und 39 Euro monatlich, wobei die Sätze mit dem Alter der Kinder stärker ansteigen.