Im Rahmen des sogenannten Koalitionsgipfels einigten sich CDU / CSU und FDP auf die Einführung des Betreuungsgeldes zum 01. August 2013 und auf die Abschaffung der Praxisgebühr zum 01. Januar 2013.
Bisher war die Einführung des Betreuungsgeldes zum Januar 2013 vorgesehen. Damit wird sich der des von Kritiker als „Herdprämie“ bezeichneten Betreuungsgeldes deutlich nach hinten.
Auf Wunsch der FDP wird das Betreuungsgeld anstatt einer Barauszahlung auch in eine Art Sparvertrag für Ausbildung bzw. Studium des Kindes (sogenanntes „Bildungssparen“) überführt werden. Die genaue Ausgestaltung des „Bildungsparens“ ist bisher nicht bekannt, es bleibt daher abzuwarten, welches unter welchen Umständen sich dieses Modell für die Leistungsempfänger rechnen könnte.
Die SPD plant unterdessen, gegen die Einführung des Betreuungsgeldes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Dies dürfte jedoch erst möglich sein, wenn das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wurde.
Ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen im Rahmen des Koalitionsgipfels war die „Praxisgebühr“. Diese soll nach dem Willen der Koalition ab dem 01. Januar 2013 nach acht Jahren abgeschafft werden. Dieser Schritt würde insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II entlasten, da die Praxisgebühr bisher aus dem Regelsatz zu bestreiten ist.