Die ARGE muss nach einem Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen auch die private Krankenversicherung von ALG II Beziehern unter Umständen voll übernehmen (Az.: S 31 AS 174/09 ER).
Betroffen sind insbesondere Erwerbslose, welche privat versichert waren und seit dem Jahr 2009 zum Basistarif versichert werden mussten.
Im vom Gericht entschiedenen Fall muss das zuständige Jobcenter die vollen privaten Krankenversicherungsbeiträge für eine Mutter und deren drei Kinder übernehmen. Die Frau hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich verloren, da sie die zusätzlichen 306 Euro im Monat nicht zahlen konnte. Die Voraussetzungen zum Wechsel in eine gesetzliche Familienversicherung erfüllte sie zudem nicht.
Nach Ansicht der Gelsenkirchener Richter haben privat versicherte Bezieher von ALG II einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge für die private Krankenversicherung. Ansonsten bestünde eine systemwidrige Belastung, die den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Für viele Betroffene bleibe eben der Weg zurück in die Gesetzliche Kasse verwehrt.