Zwei Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kommen zum Ergebnis, dass die im Frühjahr beschlossene Neuregelung vom Hartz IV nicht nicht den durch das Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben entspricht.
Aus wissenschaftlicher Sicht seien methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze zu erkennen. Die Bundesregierung habe in der Folge die Anhebung des ALG II Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet.
Das von Ursula von der Leyen (CDU) angespriesene Bildungspaket kommt in den Studien ebenfalls nicht gut weg. Bedürftige Kinder würden nach der Systematik des Gesetzes leider nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, wo dies auch angeboten wird. Ob das verfassungsrechtlich konform sei, stellten die Autoren der Gutachten ausdrücklich in Frage.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass ihre Gewerkschaft Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder unterstützen werde. „Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste“, so Buntenbach. Die vorgelegten Gutachten würden den DGB in seiner Rechtsauffassung bestärken, dass die Regelbedarfe im Hartz IV System sowie in der Sozialhilfe nach wie vor nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.