Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden haben an Diabetes erkrankte Arbeitslosengeld II Empfänger keinen Anspruch mehr Zuschläge wegen Mehrbedarf.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur bisher in vielen Fällen gängigen Annahme, dass Diabetiker aufgrund der besonderen Anforderungen an Ihre Ernährung auch einen erhöhten Bedarf in dieser Sache geltend machen könnten.
Das Gericht führt aus, dass nach neusten Erkenntnissen von Fachärzten auf dem Gebiet der Diabetes eine ausgewogene Mischkost empfohlen und von besonderen Diätprodukten abgeraten werde.
Die erforderliche Kost entspräche im wesentlichen einer gesunden Normalkost, die im jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich sei und keinerlei Mehrkosten verursache (Sozialgericht Dresden: Aktenzeichen: S 23 AS 1372/06 ER).