Alle Leistungsempfänger, die ab Mai 2021 Anspruch auf Grundsicherung haben, bekommen von der Bundesregierung nun einmalig einen Bonus in Höhe von 150 Euro. Galt dies bis dato nur für Kinder, so hat man beschlossen, dass ebenso der Sozialhilfe-Empfänger per se darunterfällt und somit auch Anspruch auf die Bonusgelder hat. Dies gilt laut der Bundesagentur für Arbeit für Alleinstehende oder eben Alleinerziehende sowie Personen, die mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Hartz 4 Empfänger bekommen Corona-Bonus
Die Bonusgelder werden hierbei automatisch auf das Hartz 4 aufgestockt. Die Bundesagenut für Arbeit wies darauf hin, dass die Gelder ab der 19.Kalenderwoche ausgeschüttet werden. Dies sei somit am dem 10. Mai 2021 der Fall. Diese Bonus-Gelder müssen dabei nicht von den Hartz 4 Empfängern beantragt werden. Eine Antragstellung in diesem Fall ist also nicht notwendig. Ebenso werden diese Gelder nicht mit dem Hartz 4 Satz verrechnet. Sie seien somit als elementare Hilfestellung in der schwierigen Zeit des Lockdowns angedacht.
Harte Zeiten für Hartz 4 Empfänger
Derzeit befinden wir uns in einer nationalen Ausnahmesituation. Die Bundesregierung hat somit alle Hände voll damit zu tun, dass keiner bei der Bekämpfung des Corona-Virus auf der Strecke bleibt. So haben sich auch vermehrt Oppositionelle, unter anderem von den Grünen und von der Partie Die Linke, für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, eingesetzt. Die kleineren und leider einmaligen Corona-Ausschüttungen für sozial schwächere Personen und Familien scheint für viele aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein zu sein. Ob in Kürze ein weiterer Bonus beschlossen wird, ist noch nicht abzusehen. Vielmehr will man mit den Impfungen versuchen so schnell wie möglich wieder in eine gewisse Normalität zu kommen. Der Kampf der sozial Schwächeren und derjenigen, die am Existenzminimum leben, ist leider noch lange nicht beendet.