Zum Jahresbeginn finden sich auf den Internetseiten vieler Print-Publikationen Informationen zu rechtlichen Änderungen im neuen Jahr 2010. Diese enthalten oftmals auch Angaben zum ab Juli 2010 in Kraft tretenden Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Leider lässt die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen häufig zu wünschen übrig. So schreibt beispielsweise „Welt Online“ im Jahresausblick 2010 für Verbraucher:
„[…] Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können künftig ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. […]“
Hierzu ist festzustellen, dass die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto keinesfalls nur verschuldeten oder von einer Kontopfändung betroffenen Verbrauchern möglich ist. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist vielmehr jedem Verbraucher möglich und zu empfehlen, um im Falle einer möglicherweise zukünftig eintretenden Kontopfändung einen automatischen Basispfändungsschutz zu genießen.
Der fehlerhaften Information zugrunde liegen könnte eine äußerst unglückliche Formulierung in einem Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dort heißt es, „Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird“.
Ebenfalls unglücklich formuliert ist auch der folgende Satz des Beitrags auf „Welt Online“, wo es heißt:
„[…] Ein Betrag von monatlich 985,15 Euro ist auf diesem vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energiekosten, Lebensmittel und Versicherungen verwendet werden. […]“
Die Formulierung „kann“ ist hier nicht so zu verstehen, dass der vor Pfändung geschützte Einkommensanteil nur für bestimmte Ausgaben des alltäglichen Bedarfs verwendet werden darf. Vielmehr unterliegen von einer Kontopfändung betroffene Verbraucher keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des durch das P-Konto vor Pfändung geschützten Einkommensanteils.
Der betroffene Artikel findet sich in ähnlicher Form auch auf den Internetseiten des Mediendienstes alice.aol.de und der „Berliner Morgenpost“, die ebenso wie „Welt Online“ aus dem Hause des Axel Springer Verlags stammt.
Die Onlineausgabe der „Berliner Morgenpost“ war im Dezember 2009 Gegenstand der Berichterstattung, da die Inhalte des Internetangebots mit dem Verweis auf die Kosten für den Erhalt von „Qualitätsjournalismus“ zukünftig für bestimmte mobile Endgeräte grundsätzlich nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements angeboten werden.
Weitere Informationen zur Reform des Pfändungsschutzes ab Juli 2010 finden Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.