Das Sozialgericht Heilbronn (SG) hat mit Urteil vom 27.11.2012 entschieden, dass eine an Panik und stressbedingtem Schwindel leidende Sozialhilfeempfängerin keinen Anspruch auf staatliche Hilfe zur Anschaffung eines Autos hat (Az.: S 11 SO 142/12).
Konkret ging es um eine gehbehinderte Frau, deren Antrag auf Finanzierung eines Pkw mit Automatikgetriebe vom zuständigen Sozialhilfeträger abgelehnt worden war. Hiergegen setzte sich die extrem Übergewichtige jedoch zur Wehr. Schließlich sei ihr die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund einer Panikstörung sowie stressbedingtem Schwindels im Sitzen nicht zumutbar.
Das SG entschied aber nicht zugunsten der Sozialhilfeempfängerin. Vielmehr sollte zunächst eine Gewichtsreduzierung beziehungsweise die Verbesserung der Gehfähigkeit mithilfe eines Kuraufenthalts auf Kosten der Krankenkasse in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus sei es äußerst zweifelhaft, ob die Frau aufgrund der Panikstörung und des stressbedingtem Schwindels im Sitzen überhaupt als fahrtüchtig eingestuft werden könnte.