Die Stadt Duisburg und die ARGE haben sich auf ein Verfahren geeinigt, welches Hartz-IV-Empfänger vor zu hohen Sonderbelastungen durch den Kauf von Schulbüchern schützen soll. Hintergrund ist, dass viele Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Beginn eines Schuljahres ohne die benötigten Bücher dastehen, weil den Eltern die nötigen finanziellen Mitteln fehlten, um den 50-prozentigen Eigenanteil zu bezahlen.
Bislang fehlt immer noch eine bundeseinheitliche Lösung für dieses Problem. Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland und der ARGE-Chef Norbert Maul sind daher auch davon überzeugt, dass man mit diesem Verfahren einen pragmatischen Weg eingeschlagen hat.
Demnach wird die Duisburger ARGE die Mittel, welche zur Deckung des Eigenanteils an den Schulbüchern nötig sind, an die Schulen überweisen. Die Schulen sollen mit dem Geld die Schulbücher bezahlen und diese an die Schülerinnen und Schüler ausgeben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die betroffenen Hartz-IV-Empfänger der Regelung auch explizit zustimmen.
In den Folgemonaten wird den Eltern dann der vorgestreckte Betrag in Form von kleineren Raten wieder von der Regelleistung abgezogen. Damit sollen zum einen die hohen Sonderbelastungen verhindert und zum anderen auch dafür gesorgt werden, dass Kinder am Anfang eines Schuljahres alle notwendigen Bücher zur Verfügung haben. Weiterhin plant man ein ähnliches Verfahren auch beim Elternanteil für Schulmahlzeiten.
Des Weiteren möchte die ARGE den Eltern, die dieses Angebot der Vorfinanzierung von Schulbüchern annehmen, verstärkt Ein-Euro-Jobs anbieten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zusätzlich Geld verdienen zu können.