Eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sorgt für Aufsehen. Der an sämtliche Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter gerichtete Rundbrief betont, dass ALG II Bezieher in Zukunft bei Betrugsverdacht auch von Detektiven überwacht werden dürfen.
BA-Sprecherin Anja Huth verteidigt mögliche Observationsmaßnahmen: „Schon seit 2005 werden Leistungsempfänger bei schwerstwiegenden Verdachtsmomenten auch beobachtet. Die jetzt neu formulierten, aber nicht verschärften Kontrollvorschriften sind mit dem Bundesarbeitsministerium und mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes abgesprochen.“
Die BA habe mit der Anweisung auf die Kritik des Bundesrechnungshofes reagiert, der anmahnte, dass derartige Kontrollen im Gesetz bisher lediglich als Handlungsempfehlungen formuliert gewesen waren. Die Voraussetzungen für eine Observation seien in Form der Weisung nunmehr klar definiert.
In besagter Weisung werden Observationen als Maßnahme bei „Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch“ beschrieben.
Mehrere Erwerbslosen-Initiativen kritisieren das Verhalten der BA. So sei in der Weisung etwa die Rede davon, Zeugen und Sachverständige zu „vernehmen“. Damit maße sie sich Kompetenzen an, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht hätten.
Zudem unterlasse es die BA darauf hinzuweisen, dass Personen nur dann befragt und angehört werden dürfen, wenn Daten nicht anders erhoben werden können. Die Bundesregierung müsse „den behördlichen Wahnsinn“ stoppen.
Nachtrag: Inzwischen wurde die oben angesprochene Weisung der Bundesagentur für Arbeit auf Intervention des zuständigen Bundesministeriums geändert. Die umstrittene Passage zur geplanten Observation von Hartz IV Empfängern wurde gestrichen. Man wolle fragliche Sachverhalte nun lieber in einem persönlichen Gespräch klären, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.