In den letzten Monaten gab es nicht wenige Fälle, in denen Hartz IV-Empfängern das kostenlose Krankenhausessen als Einkommen angerechnet wurde, was eine Kürzung des Regelsatzes zur Folge hatte. Grund dafür war eine Verordnung, die das Arbeitsministerium mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen hatte. Nach dieser Verordnung muss die Krankenhauskost mit 4,05 Euro pro Tag auf den Regelsatz angerechnet werden, was mitunter erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben kann.
Es muss allerdings eine sogenannte Bagatellgrenze von 83 Euro im Monat überschritten werden, was einem Krankenhausaufenthalt von 21 Tagen im Monat gleichkäme. Ab dann jedoch würde die Anrechnung voll zuschlagen und könnte bei einem vollen Monat im Krankenhaus bis zu 91,45 Euro betragen, da noch 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen werden müssen.
Der Wuppertaler Verein „Tacheles“ rät allerdings dazu, sich gegen diese Verordnung zur Wehr zu setzen, weil nicht klar sein, ob sie überhaupt rechtmäßig angewendet werden könne. Immerhin sei das Bundesarbeitsministerium nur berechtigt, mit einer Verordnung festzulegen, welche Einnahmen nicht als Einkommen angerechnet werden dürften. In diesem Fall trete allerdings der umgekehrte Fall ein, was formal-juristisch schlicht falsch sei. Dieser Ansicht sei auch das Landessozialgericht Niedersachsen gefolgt (AZ: L 9 AS 839/07 ER) und habe deshalb diese Verordnung für rechtswidrig erklärt.