Der Gesetzgeber versucht die Jobchancen Erwerbloser mit einer zum 01.04.2012 in Kraft getretenen Regelung zu steigern.
Dem sogenannten Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zufolge ist es in Zukunft möglich, eine Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu fördern. Auf diese Art und Weise kann sich der Jobsuchende eine konkrete Maßnahme selbstständig aussuchen beziehungsweise eine private Arbeitsvermittlung beauftragen.
Ferner können im Falle einer beruflichen Weiterbildung von jetzt an Zeiten der Erwerbslosigkeit, Familienphasen aber auch die Pflege von Angehörigen zur Berechnung der Berufsentfremdung angerechnet werden. Darüber hinaus werden alle Förderarten mit Eingliederungszuschuss zusammengefasst und die sich als geeignet erwiesene Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument dauerhaft eingeführt. Zudem werden im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung nur noch die Ein-Euro-Jobs sowie das Arbeitsverhältnis durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist eine passgenaue und am Bedarf ausgerichtete Förderung Jobsuchender, damit eben jene zügiger eine neue Tätigkeit aufnehmen können.