Der Berliner Senat hat am gestrigen Dienstag neue Richtwerte für die Unterkunfts- und Heizkosten beschlossen.
Nach Worten des Sozialsenators Mario Czaja (CDU) wurden die Richtwerte zur Berechnung der Zuschüsse nunmehr an den Berliner Mietspiegel sowie an den bundesweiten Heizkostenspiegel gekoppelt.
Er fügte hinzu, dass die Richtwerte künftig jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssten, weil die Verordnung zum ersten Mal die Preisentwicklung bei den Energiekosten berücksichtige.
Die Neuregelung wird aller Voraussicht nach am 1. Mai in Kraft treten. Die monatlichen Zuchüsse werden für einen Ein-Personen-Haushalt durchschnittlich wohl um 16 auf 394 Euro steigen. Eltern mit zwei Kindern dürfen sich auf eine Erhöhung um 46 auf 665 Euro freuen.