Mit einer weiteren Zunahme der Klagen und Eilanträge auf Grund der Hartz IV Reformen rechnet das Sozialgericht Hamburg im Jahr 2006.
Umstritten sei insbesondere die Grundsicherung von Arbeitsuchenden.
Diese Fragestellung machte schon in 2005 rund 70% der eingegangenen Fälle aus.
Bereits im Jahr 2005 hatte das Sozialgericht Hamburg Eingangszahlen von 45% über dem Vorjahreswert zu bearbeiten, in dem noch das Verwaltungsgericht für die Bearbeitung der Streitigkeiten nach dem BHSG zuständig war.
Grund für den Anstieg sei die die gestiegene Zahl der ALG II Empfünger, von denen viele im Vorjahr noch das klassische Arbeitslosengeld I erhalten haben. Zudem werfe die Umsetzung der Hartz IV Reformen sowohl für Verwaltung als auch für die Rechtsprechung neue Fragen auf.