Nach der Entsprechenden Angleichung der Höhe des ALG II in Ost und West wird eine Solche nun auch für die Leistungen der Sozialhilfe vollzogen.
Genau wie die Empfänger des ALG II erhalten Bezieher von Sozialhilfe in Kürze einen Satz von bis zu 345 Euro in Ost und West. Für die Ostdeutschen Leistungsempfänger bedeutet dies eine Erhöhung um 14 Euro.