Im Jahr 2010 haben die Behörden rund 823.300 Sanktionen gegen Bezieher des ALG II ausgesprochen. Dies entspricht im Vergleich zu 2009 einer Zunahme um rund 13 Prozent. Das geht aus einer Anwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD hervor.
Hauptgrund für die Sanktionen waren wie auch im Vorjahr Meldeversäumnisse der Erwerbslosen. Allein in 61 Prozent der Fälle traf dies zu. 18 Prozent der sanktionierten Empfänger wollten keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Bei weiteren 14 Prozent ging die Sanktion auf die Weigerung zurück, eine vom Jobcenter als zumutbar angesehene Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzutreten.
Die durchschnittliche Kürzung der Bezüge lag bei rund 124 Euro pro Monat. Rund 83 Prozent der Sanktionen erstreckten sich allerdings über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten.