Der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erteilte nun Forderungen nach einer Anhebung des Arbeitslosengeldes eine Absage. Wie der Bundesfinanzminister sagte, würde der Sinn für finanzielle Proportionen fehlen, wenn von der Anhebung der Hartz-Regelsätze gesprochen werde.
Zudem sei es bis zu einem ausgeglichenen Haushalt noch ein harter Weg und er würde daher nicht verstehen, warum manche Leute immer dann den Leuten neue Bonbons versprechen, wenn es mal ein wenig besser läuft. Das sagte Peer Steinbrück gegenüber dem “Tagesspiegel am Sonntag“.
Zuvor hatten einige Unions-Politiker eine Erhöhung der Leistungen für Arbeitslose bzw. eine Anhebung der Regelsätze gefordert. Weiterhin kündigte auch der Arbeitsminister Franz Müntefering an, eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zumindest überprüfen zu wollen. Dies hinge aber maßgeblich von der Einführung von Mindestlöhnen ab.
Den Forderungen nach einer Erhöhung der Leistungen für Arbeitslose schloss sich auch die SDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, an. Kraft plädierte in einem Beitrag für die “Bild am Sonntag“ insbesondere dafür, dass Hartz-IV-Empfänger ein Anrecht auf Sachleistungen erhalten, wie zum Beispiel Beihilfe für die Anschaffung von Schulbüchern.
Zu den Querelen über die Erhöhung der Regelsätze wurde nun am Wochenende zudem noch bekannt, dass den Steuernzahlern aufgrund mangelhafter Berechnung des Arbeitslosengeldes II Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe entstanden sind. Demnach käme es zu pro Jahr zu vermeidbaren Mehrausgaben in Höhe von 260 Millionen Euro. Das zumindest berichtet das “Westfalen Blatt“ und beruft sich dabei auf interne Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums.
Allerdings konnte diesen Bericht und die Höhe der Summe eine Sprecherin des Ministeriums nicht bestätigen. Zwar, so erklärte sie, käme es bei den Kommunen, die Arbeitslosengeld-Anträge in eigener Verantwortung bearbeiten würden, durchaus zu Fehlerberechnungen. Allerdings wolle man dies bis Ende September korrigieren, so die Sprecherin.