Eine der Grundfesten der Hartz-IV-Regelungen gerät mächtig ins Wanken: Die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen. Denn immer mehr Gemeinden sträuben sich dagegen, überhöhte Verwaltungskosten zu zahlen. Potsdam ist nur eines von vielen Beispielen. Hier geht es immerhin um 450.000 Euro, die von der Stadt an die Agentur für Arbeit gezahlt werden sollen.
Die Konsequenz, wenn eine der Kommunen sich weigert, den nunmehr vom Bundesarbeitsministerium abgesegneten Satz von 12,6 Prozent zu zahlen, ist die Kündigung des Vertrages. In Potsdam waren es vorher acht Prozent, die für die Verwaltungskosten aufgebracht werden mussten. Jetzt ist es an der Stadtverordnetenversammlung darüber zu entscheiden.
Ähnliche Probleme stehen bei 50 von 350 Arbeitsgemeinschaften an Daher ist der Deutsche Landkreistag bemüht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, damit die geschaffenen Strukturen nicht aufbrechen. Leicht wird es nicht, da der Streit schon seit 2005 schwelt. Allerdings ist noch bis Ende 2007 Zeit. Solange läuft die Kündigungsfrist. Gibt es keine Lösung, müssen Betroffene in den Orten bald wieder bei zwei Stellen Leistungen beantragen.