Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnen erst bei Stundenlöhnen von deutlich unter 3 Euro, wegen möglicherweise bestehendem Lohnwucher zu ermitteln. Eine derartige Dienstanweisung bestätigte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt gegenüber dem Fernsehmagazin „Report Mainz“.
„Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sitten-widriger Lohn oder ist es keiner“, meint Heinrich Alt.
Folglich muss leider davon ausgegangenwerden, dass sich die BA nicht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebunden fühlt. Die obersten deutschen Arbeitsrichter bejahen nämlich schon dann die Sittenwidrigkeit, falls der gezahlte Lohn ein Drittel unter dem ortsüblichen Stundenlohn und/oder ein Drittel unter dem geltenden Tariflohn liegt. In der Regel ist Lohnwucher deshalb schon oftmals bei Stundenlöhnen von drei bis sieben Euro gegeben.